Fracht- und Speditionsrecht

Warenbeschädigungen und Transportverzögerungen

In diesem Rechtsgebiet geht es auf Seiten des Auftragnehmers regelmäßig um die Frage, wie er als ausführender Transporteur/ Spediteur seine Frachten bzw. Standgelder bezahlt bekommt.

Eine Zahlung seitens der Auftraggeber wird oftmals mit dem Hinweis verweigert, es bestünden noch Gegenansprüche aus Palettentauschvereinbarungen. Noch häufiger werden Schadens-ersatzansprüche wegen Warenbeschädigungen bzw. Transport-verzögerungen geltend gemacht.

Unsere Anstrengungen gehen dahin, daß die Ihnen entstandenen Verbindlichkeiten erfüllt werden. Auch die Korrespondenz mit den Transportversicherern sowie Ihren Kunden wickeln wir gerne für Sie ab.