Verkehrsrecht
Was ist erstattungsfähig?
Nach einem Verkehrsunfall mit Sachbeschädigung oder Perso-nenverletzung stehen die Unfallbeteiligten vor der Frage der Erstattungsfähigkeit der nachfolgenden Kosten:
Abschleppkosten, Reparaturkosten, Gutachterkosten, Mietfahr-zeugkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungskosten. Darüber hinaus sehen sich die Unfall-beteiligten oftmals auch mit der bußgeldrechtlichen oder sogar strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Ihr Handeln konfrontiert.
Wir möchten Ihnen gerne behilflich sein, die erforderlichen Punkte zu klären und Ihnen zu „Ihrem“ Recht verhelfen. |